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Editorial
I. Strittige Klauseln
II. Fernabsatz-Anforderungen
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Warum Abkürzungen, wenn sich die Dokumentation an juristische Laien wendet?
Natürlich hätte die Verfasserin auch auf die Abkürzungen verzichten können, schließlich braucht sie hier nicht auf Druckkosten zu achten. Doch manchmal sind die Abkürzungen gebräuchlicher. Dagegen sind viele ausgeschriebene Bezeichnungen befremdlich und zudem ermüden sie beim Lesen.
a.F. - alte Fassung
AGB - Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
BGB–InfoVo Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
BGH - Der Bundesgerichtshof
EuGH - Der Europäische Gerichtshof
GewO - Gewerbeordnung
NJW - Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
ProdHaftG - Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Rdn - Randnummer
TDG - Gesetz über die Nutzung von Telediensten
UKlaG - Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
WRP - Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)
WZ - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., Wettbewerbszentrale.de
ZPO - Zivilprozessordnung