1 Auslieferung und Gefahrübergang Im Fernabsatzbereich trägt der Unternehmer immer die Gefahr für den Versand. Einzige Ausnahme herrscht auf ebay (Urteil LG Berlin AZ 18 O 117/03 vom 01.10.2003)
2 Widerrufsrechtsausübung und Gefahrübergang Im Fernabsatzbereich trägt der Unternehmer sowohl Risiko als auch Kosten des Versands, für den Rückversand, wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt. Aber als das ursprüngliche Fernabsatzge...
3 Rückgaberechtsausübung und Gefahrübergang Im Fernabsatzbereich kann dem Verbraucher für "bewegliche Sachen" (also nicht für Dienstleistungen) statt des Widerrufsrechts auch das Rückgaberecht eingeräumt werden. Der Verbraucher ist bei der...